Tierhalterhaftpflicht ist teils Pflichtversicherung
In einigen Bundesländern gilt die Tierhalterhaftpflicht bereits als Pflichtversicherung. In anderen Bundesländern, beispielsweise im Saarland, gilt nur eine beschränkte Versicherungspflicht für Besitzer von gefährlichen Hunden oder Kampfhunden. Vor allem dann, wenn Hunde und Pferde sich im öffentlichen Verkehrsraum bewegen, sollte jeder verantwortungsvoll handelnde Tierbesitzer eine Tierhalterhaftpflichtversicherung besitzen. Im Ernstfall kann ein durch das Tier verursachter Schaden den finanziellen Ruin des Besitzers bedeuten. Viele Tierbesitzer unterschätzen dieses Risiko vollständig. Viele weitere nützliche Ratschläge zu diesem Thema finden sich in diversen Foren im Internet, bei den jeweiligen Versicherern oder in Zeitschriften und Magazinen. Mit den darin enthaltenen Informationen führen sie das Risiko nochmals deutlich vor Augen der Tierhalter.
Viele Tierhalter unterschätzen das Risiko
Selbst wenn der Hund an der Leine geführt wird, genügt ein unachtsamer Augenblick, der Hund springt auf die Straße und nötigt einen Fußgänger zu einem Ausweichmanöver. Stürzt der Fußgänger oder wird er dann noch von einem Auto angefahren, muss der Besitzer des Tieres alle entstehenden Schäden ersetzen. Wenn das Pferd auf dem Waldweg durch ein ungewohntes Geräusch erschreckt wird und scheut und einen Fußgänger verletzt, ist der Pferdebesitzer genauso in der Verantwortung. Die Folgekosten für Unfälle können sich schnell auf fünf- bis sechsstellige Beträge belaufen. Nach Schätzungen der Versicherungswirtschaft sind dennoch 30 % aller Hunde in Privatbesitz nicht versichert.
Auch der Tierhüter profitiert vom Versicherungsschutz
Mit dem Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht handelt der Tierbesitzer nicht nur in seinem eigenen wirtschaftlichen Interesse. Es schützt damit seine eigene Familie für die er auch dann verantwortlich bleibt, wenn er wirtschaftlich am Boden liegt. Er schützt zudem die geschädigte Person, die im Regelfall darauf angewiesen sein dürfte, ihren Schaden aus einer Tierhalterhaftpflichtversicherung ersetzt zu bekommen. Ist der Tierhalter nicht versichert oder gar zahlungsunfähig, bliebe der Geschädigte auf seinem eigenen Schaden sitzen und wäre seinerseits zeitlebens ruiniert. Angesichts der überschaubaren Versicherungsprämien sollte der Abschluss einer Tierhalterversicherung ohne weiteres realisierbar sein. Die Tierhalterhaftpflicht schützt neben dem Halter auch den Hüter des Tieres. Wer sein eigenes Kind oder eine dritte Person mit der Aufsicht über das Tier beauftragt, haftet auch dann, wenn der Hüter aus Gefälligkeit handelt und das Tier zum Zeitpunkt der Aufsicht über das Tier einen Dritten schädigt.
Tierhalterhaftpflicht bietet umfassenden Schutz
Die Versicherung deckt auch Vermögensschäden ab, die beispielsweise dann entstehen, wenn der Geschädigte infolge einer durch das Tier verursachten Unfallverletzung arbeitsunfähig ist. Ferner sind Schäden an zu privaten Zwecken gemieteten Räumen im Gebäude versichert. Dies erfasst auch den Aufenthalt in Ferienwohnungen. Bei Hunden sind Welpen bis zu einem Alter von einem Jahr über das Muttertier mitversichert. Auch die Teilnahme an Sportveranstaltungen, Turnieren oder Hunde- und Pferdeschauen ist versichert. Lediglich Besitzer von als gefährlich geltenden Hunden müssen mit gewissen Einschränkungen im Versicherungsschutz rechnen. Diese Hunde können gegebenenfalls durch eine Zusatzprämie ebenfalls versichert werden. Im Schadensfall übernimmt die Versicherung die Prüfung der Haftpflichtfrage, stellt den Halter des Tieres von berechtigten Schadensersatzansprüchen frei und wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche ab. Bei der Hundehalterhaftpflichtversicherung kommen Tierhalter, die älter als 55 Lebensjahre sind, teilweise in den Genuss eines besonderen Rabattes. Im übrigen liegt die Versicherungssumme regelmäßig bei mindestens 5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden und ist insgesamt auf die doppelte Summe innerhalb eines Versicherungsjahres beschränkt. Vor dem Abschluss einer Versicherung empfiehlt es sich, weitere Informationen einzuholen, da die Versicherungsangebote recht unterschiedlich ausfallen.